Wie lange kann man ein Testament anfechten?

Wie lange kann man ein Testament anfechten?

Wer nach dem Tod eines Erblassers ein Testament anfechten möchte, der muss nicht nur anfechtungsberechtigt sein und einem triftigen Anfechtungsgrund vorbringen können, sondern auch die betreffenden Fristen zur Anfechtung wahren.

Denn selbstverständlich kann ein Testament nicht unbegrenzt lange angegriffen werden, da sonst keinerlei Rechtssicherheit für die Erben besteht.

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange kann ein Testament angefochten werden?

Grundsätzlich kann eine letztwillige Verfügung erst dann angefochten werden, wenn der Erbfall eingetreten ist. Der Eintritt des Erbfalls bedeutet, dass der Erblasser verstorben ist. Ist der Erbfall eingetreten, hat der Anfechtungsberechtigte ein Jahr lang Zeit, seine Anfechtungserklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht vorzubringen. Dies kann entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

Die einjährige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis vom gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund erlangt. Allerdings kann die Anfechtung eines Testaments auch dann nicht unbegrenzt lange durchgeführt werden, wenn der grundsätzlich Anfechtungsberechtigte keine Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangt hat. Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ist das Recht auf Anfechtung eines Testaments verjährt.

Wie wird die Testamentsanfechtung durchgeführt?

Ein Testament wird fristgerecht angefochten, wenn die entsprechende Anfechtungserklärung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben wird. Dies kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen. Inhaltlich reicht es aus, dass der Anfechtende mitteilt, die letztwillige Verfügung anfechten zu wollen.

Eine Begründung dieser Erklärung ist grundsätzlich nicht notwendig, in einigen Fällen aber sinnvoll. Auch die Erfüllung formaler Kriterien ist in Bezug auf die Anfechtungserklärung nicht notwendig.

Erst dann, wenn jemand für einen Erbfall einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragt, muss die Anfechtung begründet werden. Der Anfechtende muss die Anfechtung vor Gericht plausibel machen und selbstverständlich auch beweisen.

Wer mehr zum Thema „Wie lange kann man ein Testament anfechten“ erfahren möchte, der kann sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht umfassend beraten lassen.