Vorzeitiges Erbe einfordern

Vorzeitiges Erbe einfordern Berlin

Vorzeitiges Erbe einfordern Berlin – Das deutsche Rechtssystem sieht grundsätzlich vor, dass die Regelungen des Erbrechts erst dann greifen, wenn der Erbfall eingetreten ist.

Der Anspruch auf ein Erbe kann also eigentlich nicht vorzeitig, also noch zu Lebzeiten des Erblassers erhoben werden.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass potentielle Erben in Kooperation mit dem zukünftigen Erblasser einen Weg aushandeln, wie sie vorzeitig einen Teil des zu vererbenden Vermögens erhalten können.

Vorzeitiges Erbe einfordern – Schenkung zu Lebzeiten

Durch eine Schenkung zu Lebzeiten kann der zukünftige Erblasser Teile seines Vermögens schon vor dem Erbfall bestimmten Personen vermachen.

Dies geschieht, indem ein Schenkungsvertrag zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und von einem Notar aufgesetzt wird.

Dieser Schenkungsvertrag kann auf Wunsch auch Auflagen für die Abkömmlinge des Erblassers enthalten welche festlegen, in welchen Fällen diese die Schenkung bekommen sollen.

Auch eine Anrechnung auf die künftige Erbschaft kann in solch einem Vertrag vereinbart werden.

Erbverzicht gegen Zahlung einer Abfindung

Auch durch den Erbverzicht und eine darauf beruhende Abfindungszahlung kann vorzeitig ein Teil des Erbes eingefordert werden.

In welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird und welche Regelungen der Erbverzicht noch enthält, ist wiederum abhängig vom Verhandlungsgeschick der Vertragspartner.

Orientierungspunkt für die Höhe der Abfindung kann die Höhe des späteren Pflichtteils bieten.

In jedem Fall solllten Sie sich vor einem solchen Schritt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Vorzeitiges Erbe einklagen?

Für solch ein Unterfangen gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Eine Klage auf vorzeitiges Auszahlen des Erbes wird daher keine Aussicht auf Erfolg haben.

Sollten Sie dennoch den Wunsch haben mit einem zukünftigen, Ihnen nahestehenden Erblasser eine Vereinbarung zu treffen, welche die vorzeitige Auszahlung bzw. Teilauszahlung des Erbes beinhaltet, dann sollten Sie sich vorab umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht zu diesem Thema beraten lassen.

Ihr Rechtsbeistand wird Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten darlegen und Sie bei der Einigung mit Ihrem Vertragspartner unterstützen.