Pflichtteil vor dem Tod einfordern

Pflichtteil vor dem Tod einfordern

Eigentlich kann der Pflichtteil von einem Pflichtteilsberechtigten nicht schon zu Lebzeiten des Erblassers eingefordert werden.

Denn der Pflichtteilsanspruch entsteht laut Gesetz ausdrücklich nur im Erbfall.

Doch durch das Instrument des Pflichtteilsverzichts kann ein Teil des Erbes möglicherweise schon vor dem Tod des Erblassers eingefordert werden.

Wie kann der Pflichtteil vor dem Tod eingefordert werden?

Eine Möglichkeit, um den Pflichtteil vor dem Tod des Erblassers einzufordern ist der sogenannte Pflichtteilsverzicht. Bei diesem erklärt der Pflichtteilsberechtigte seine Bereitschaft dazu, beim Erbfall auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten.

Im Gegenzug zu dieser Zusage erhält der Pflichtteilsberechtigte, sozusagen als eine Art Abfindung, eine Geldzahlung.

Wie hoch diese Abfindung genau ausfällt, hängt ausschließlich von den Verhandlungen der Vertragsparteien ab. Die ungefähre Höhe des Pflichtteilsanspruchs kann jedoch als Orientierungshilfe dienen.

In welcher Form wird ein Pflichtteilsverzicht vereinbart?

Der Vertrag über den Pflichtteilsverzicht und die Zahlung einer Abfindung muss zwingend vor einem Notar geschlossen bzw. von diesem beglaubigt werden. Selbstverständlich müssen beide Parteien mit den ausgehandelten Konditionen des Vertrages einverstanden sein und diesen zustimmen.

Als Alternative zum Pflichtteilsverzicht kann der potentielle Erbe auch durch eine Schenkung des zukünftigen Erblassers seinen Pflichtteil vor dem Tod erhalten. Auch diese Schenkung kann jedoch auf einen späteren Pflichtteilsanspruch angerechnet werden.

Wie wird eine Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteil vorgenommen?

In einem ersten Schritt wird der Wert der Schenkung zum Gesamt-Nachlasswert hinzu addiert. Anschließend wird mittels dieses fiktiven Wertes die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet.

Die Höhe des Pflichtteils entspricht dabei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nachdem so die Höhe des Pflichtteils ermittelt wurde, wird von diesem Wert noch die Schenkung abgezogen. Daraus ergibt sich dann die Höhe des Pflichtteils, welche der Pflichtteilsberechtigte trotz Schenkung noch verlangen könnte.

Weitere Informationen Pflichtteil vor dem Tod einfordern erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht. Dieser kann Sie auch über die Vor- und Nachteile eines Pflichtteilsverzichts aufklären.