Pflichtteil einfordern trotz Testament

Pflichtteil einfordern trotz Testament

Grundsätzlich kann ein Erblasser durch ein Testament bestimmen, wer erben soll und wer nicht.

Doch die Testierfreiheit hat auch ihre Grenzen.

Werden nahe Angehörige durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, dann steht ihnen immer noch ihr Pflichtteil zu.

In welchen Fällen kann man trotz letztwilliger Verfügung seinen Pflichtteil einfordern?

Das deutsche Erbrecht kennt 4 Konstellationen, in denen die gesetzlichen Erbes trotz Testament ihren Pflichtteil einfordern können. Zum einen ist dies möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde.

Desweiteren kommt der Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils dann in Betracht, wenn ein Vor- oder Nacherbe die Erbschaft ausschlägt oder wenn der Erbe einen Erbteil erhält, der unterhalb der Pflichtteilsquote liegt.

Im letzteren Fall kann der Berechtigte eine sogenannte Aufstockung verlangen. Auch die Regelungen eines Ehegattentestaments können dazu führen, dass sich für die Berechtigten ein Anspruch auf den Pflichtteil ergibt.

Wer ist überhaupt pflichtteilsberechtigt?

Seinen Pflichtteil kann grundsätzlich nach dem Erbfall nur der einfordern, der pflichtteilsberechtigt ist. Gemäß § 2303 BGB sind lediglich nahe Angehörige des Erblassers zu diesem Personenkreis zu zählen.

Pflichtteilsberechtigt sind also die Abkömmlinge des Erblassers, die Ehegatten und eigentragenen Lebenspartner sowie die Eltern des Verstorbenen, sollte dieser keine Kinder haben. Sind die Kinder des Erblassers vorverstorben und haben diese wiederum Kinder, steht ihnen der Pflichttteil zu.

Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er geltend gemacht?

Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten hätte. Damit der Pflichtteilsanspruch genau beziffert werden kann, müssen Informationen über den genauen Nachlasswert eingeholt werden.

Zur Herausgabe dieser Informationen ist der Erbe auch verpflichtet.
Ihren Pflichtteilsanspruch müssen Sie auch gegenüber dem oder den Erben geltend machen.

Dies muss schriftlich geschehen und die Höhe des Pflichtteilsanspruchs muss, wie erwähnt, genau beziffert werden.

Gerne unterstützt Sie Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht dabei, Ihren Pflichtteilsanspruch in der richtigen Form und gegenüber dem richtigen Anspruchsgegner anzumelden.