Pflichtteil einfordern ohne Anwalt

Pflichtteil einfordern ohne Anwalt

Pflichtteil einfordern ohne Anwalt – Wer als naher Angehöriger vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung direkt oder indirekt enterbt wurde, dem steht dennoch sein Pflichtteil zu.

Doch kann man diesen Pflichtteil auch ohne Anwalt einfordern und wie geht man in diesem Fall am besten vor?

Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern?

Den Pflichtteil bekommst du nach dem Erbfall nicht automatisch zugesprochen, sondern du musst ihn aktiv einfordern.

Du musst den Pflichtteil gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft geltend machen und dies geschieht nicht nur pauschal, sondern du musst eine konkret bezifferte Summe fordern.

Diese Aufforderung sollte zum Zwecke der besseren Nachweisbarkeit schriftlich erfolgen.

Genaue Summe des Pflichtteils beziffern

Eine der besonderen Schwierigkeiten beim Einfordern des Pflichtteils ist es, die Höhe des Pflichtteils zu ermitteln. Wie hoch der Pflichtteil ausfällt, ist vom Wert des Nachlasses abhängig.

Der oder die Erben sind dazu verpflichtet, auf Nachfrage Informationen zum Wert des Nachlasses herauszugeben. Das Recht auf Auskunft ergibt sich aus § 2314 BGB.

Der Auskunfsanspruch umfasst dabei nicht nur die Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Erbfalles, sondern sollte auch lebzeitige Zuwendungen beinhalten.

Liegt Ihnen der Wert des Nachlasses vor, können Sie die Höhe des Pflichtteils ermitteln. Die Höhe des Pflichtteils entspricht dabei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Sollten Sie Hilfe bei der Ermittlung der Pflichtteilshöhe benötigen, dann wenden Sie sich sicherheitshalber an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Was passiert, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlt?

Idealerweise erhalten Sie vom Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses, fordern schriftlich Ihren Pflichtteil ein und erhalten diesen dann auch. Doch geschieht dies nicht, sollten Sie doch auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht zurückgreifen.

Dieser kann den oder die Erben dann erneut zur Zahlung des Pflichtteils auffordern und ihm dafür eine Frist setzen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils eingeklagt werden.

Weiteres zu diesem Thema erfahren Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht.