Erbe vor Tod einfordern

Erbe vor Tod einfordern

Erbe vor Tod einfordern – Eigentlich können das Erbe oder der Pflichtteil nicht vor dem Tod eines Erblassers eingefordert werden.

Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine vorweggenommene Erbfolge bzw. die vorzeitige Einforderung des Erbes.

Möchten Abkömmlinge des zukünftigen Erblassers sich ihr Erbe bzw. ihren Pflichtteilsanspruch vorzeitig auszahlen lassen, dann sind sie auf dessen Mitwirkung angewiesen.

Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts und Zahlung einer Abfindung können für Erblasser vorteilhaft sein

Die Vereinbarung einem Abkömmling bereits vor dem eigenen Tod einen Teil seines Erbes oder sogar seinen gesamten Erbteil auszuzahlen, wenn dieser dafür im Gegenzug beim Erbfall auf seinen Erbteil bzw. seinen Pflichtteil verzichtet.

Dieses Versprechen eines Verzichts muss selbstverständlich in einem Vertrag notariell festgehalten werden.

Haben Erblasser und Nachkömmling sich auf solch eine Verzichtserklärung geeinigt, kann der spätere Erblasser anschließend ganz frei über seine Wunsch-Erbfolge entscheiden.

Gibt es noch weitere gesetzliche Erben, werden diese nicht im Testament bedacht und haben auch keinen Pflichtteilsverzicht mit dem Erblasser vereinbart, haben diese selbstverständlich immer noch Anspruch auf die Zahlung ihres Pflichtteils.

Anrechnung lebzeitiger Schenkungen auf späteres Erbe oder den Pflichtteil

Wer keinen Pflichtteilsverzicht mit seinem Nachkömmling vereinbaren möchte oder wenn dieser solch einen notariellen Vertrag ablehnt, dann gibt es noch eine weitere Alternative sein Erbe vor dem Tod einzufordern.

Der Erblasser nimmt zugunsten des potentiellen Erben eine Schenkung vor und vereinbart mit diesem, dass die Höhe der Schenkung auf den zukünftigen Erb- bzw. Pflichtteil angerechnet wird.

Wie dies ganz konkret vonstatten geht, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in einem persönlichen Gespräch erläutern.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihr Erbe vor dem Tod Ihres nahen Verwandten einfordern zu wollen, dann sollten Sie sich zuvor über Ihre Optionen als auch über die möglichen Vorgehensweisen von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Dieser kann Sie auch außergerichtlich und wenn nötig gerichtlich gegenüber dem potentiellen Erblasser vertreten.

Selbstverständlich stehen wir auch potentiellen Erblassern zur Seite, die über eine notariellen Vertrag mit ihren Abkömmlingen nachdenken.