Erbe Pflichtteil wie lange einfordern?

Erbe Pflichtteil wie lange einfordern?

Erbe Pflichtteil wie lange einfordern? Wer seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen möchte, kann sich damit nicht ewig lange Zeit lassen.

Denn wie andere Ansprüchen auch, unterliegt der Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils ebenfalls einer Verjährung.

Doch wie lange ist die Verjährungsfrist im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch und wie wird diese Frist berechnet?

Wie lange kann der Pflichtteil eingefordert werden?

Grundsätzlich verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung bzw. von seinem zu gering ausgefallenen Erbe erfährt.

Der Beginn der Verjährungsfrist ist also nicht primär an den Erbfall geknüpft. Weiß der Pflichtteilsberechtigte nichts von seinem Anspruch, dann verjährt dieser dennoch spätestens nach 30 Jahren. Denn dies ist die maximale Verjährungsfrist eines Pflichtteilsanspruchs. So ist es in § 199 Abs. 3a BGB niedergeschrieben.

Ab wann beginnt die Verjährungsfrist beim Anspruch auf den Pflichtteil zu laufen?

Gemäß § 195 BGB beginnt die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres zu laufen, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis über den Erbfall und seine Stellung als Pflichtteilsberechtigter erlangt hat. Einen typischen Beginn der Verjährungsfrist stellt beispielsweise die Testamentseröffnung dar.

Die Hemmung der Verjährung

Es gibt bestimmte Sachverhalte, die zu einer sogenannten Hemmung der Verjährung führen können. Solch ein Sachverhalt kann beispielsweise die Tatsache sein, dass ein Pflichtteilsberechtigter nicht über den Erbfall informiert werden kann, weil er unauffindbar ist.

Die Verjährungsfrist beginnt bei solch einem Szenario nicht zu laufen und wird sozusagen gehemmt. Auch in dem Fall, dass der testamentarische Erbe und der Pflichtteilsberechtigte noch miteinander über den Pflichtteilsanspruch gerichtlich verhandeln, tritt eine Hemmung ein.

Damit Sie Ihren Pflichtteil fristgerecht und in der richtigen Art und Weise einfordern, sollten Sie sich rasch nach dem Eintritt des Erbfalls an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht wenden. Dieser kann die bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten und Ihre Rechte gegenüber dem oder den Erben für Sie geltend machen.