Pflichtteil Erbe einfordern

Pflichtteil Erbe einfordern

Aktiv werden: den Pflichtteil vom Erbe einfordern

Pflichtteil Erbe einfordern – Wer erbt, tut dies automatisch. Eine Erbschaft gilt dann als angenommen, wenn sie nicht aktiv ausgeschlagen wird.

Beim Pflichtteil verhält es sich umgekehrt. Um diesen zu erhalten ist es notwendig, eine entsprechende Forderung zu erheben. Dies sollte am besten in schriftlicher Form erfolgen. Hierfür sprechen mehrere Gründe.

Zum einen ist es meist so, dass man als Pflichtteilsberechtigter häufig persönliche Differenzen mit dem Rest der Familie hat. Hier hilft die Schriftform dabei, die Auseinandersetzung mit der Materie zu versachlichen.

Zum anderen ist eine schriftliche Erhebung der Forderungen auch aus Beweiszwecken hilfreich. Streitigkeiten über das Erbe können sich oft lange hinziehen.

Nach drei Jahren aber ist der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt. Auch deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Regelung zu kümmern.

Worum geht es beim Pflichtteil?

Während viele Menschen meist schnell davon Kenntnis erlangen, dass sie nur den Pflichtteil erben werden, haben die Wenigsten der Betroffenen eine Ahnung davon, was dieser Umstand praktisch für sie bedeutet. Und tatsächlich ergeben sich in der Praxis meist tatsächlich Probleme.

In der Theorie ist jedoch alles eigentlich ganz einfach: Der Pflichtteilsberechtigte erhält die Hälfte dessen, was er erben würde, wenn kein Testament vorliegen würde. Steht dem Pflichtteilsberechtigten also nach dem Gesetz ein Viertel des Erbes zu, so erhält es als Pflichtteil ein Achtel desselben.

Häufig ist jedoch ein Großteil des Vermögens in einer Immobilie gebunden. Wenn diese nicht verkauft werden soll, entsteht in der Regel schnell Streit über deren tatsächlichen Wert.

Eine Regelung vor dem Erbfall treffen

Falls die Kommunikation mit dem Erblasser nicht vollständig unmöglich ist, kann es sinnvoll sein, nicht erst bis zum Erbfall zu warten. Es besteht durchaus die Möglichkeit einer vorzeitigen Ausbezahlung des Pflichtteils.

Notwendig ist hierzu eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, die einen späteren Erbverzicht vorsieht.

Bei dieser Variante ist eine notarielle Beglaubigung zwingend vorgeschrieben.

Wer enterbt wurde, hat möglicherweise dennoch einen Anspruch auf den soganannten Pflichtteil, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Doch in welchen Fällen und wie kann ein Pflichtteil eingefordert werden?

Voraussetzungen Pflichtteil einfordern

Damit eine Person seinen Pflichtteil einfordern kann, muss dieser zunächst pflichtteilsberechtigt sein. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die gesetzlichen Erben, welche aus den nächsten Verwandten des Erblassers bestehen.

Die ehelichen, unehelichen und adoptierten Abkömmlinge des Erblassers sowie die Ehegatten gehören in der Regel zu diesem Personenkreis.

Hat der Eblasser keine Kinder, können auch die Eltern des Verstorbenen zu gesetzlichen Erben werden. Werden sie dann enterbt, steht ihnen der sogenannte Pflichtteil zu. Auch eine Ausschlagung des Erbes kann in einigen Fällen zu einer Pflichtteilsberechtigung führen.

Erbschaft Pflichtteil einfordern – Wie funktioniert das?

Der Pflichtteilsberechtigte muss zum Zweck der Erbschaft Pflichtteil einfordern seine Forderung schriftlich gegenüber dem Erben geltend machen. In diesem Zusammenhang muss der Pflichtteilsberechtigte die genaue Höhe des Pflichtteils beziffern. Eine bloße Aufforderung zur Zahlung des Pflichtteils reicht nicht aus.

Um genaue Angaben über die Höhe des Nachlasses machen zu können, muss der Pflichtteilsberechtigte zunächst sein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben geltend machen. Der Erbe ist in der Pflicht, dem Pflichtteilsberechtigten ein ausführliches Nachlassverzeichnis zur Verfügung zu stellen.

Die Frist zur Einforderung des Pflichtteils beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen
Um zu überprüfen, ob die Höhe des Pflichtteils mit den Angaben im Nachlassverzeichniss übereinstimmt, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen.

Größere Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten könnten bei dieser Fragestellung beispielsweise eine Rolle spielen. Es könnte sich daraus für den Pflichtteilsberechtigten ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht wird in Ihrem Sinne zunächst versuchen eine gütliche Einigung mit dem Erben zu erzielen und erst dann andere rechtliche Schritte einleiten. Selbstverständlich wird Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten.