Erbrecht Pflichtteil einfordern

Erbrecht Pflichtteil einfordern

Wer zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehört und vom Erblasser enterbt wurde, der kann immer noch seinen Pflichtteil von dem oder den Erben einfordern. Doch wie genau läuft im Erbrecht das Pflichtteil einfordern ab?

Wann kann der Pflichtteil eingefordert werden?

Erste Voraussetzung für die Einfoderung des Pflichtteils ist eine Pflichtteilsberechtigung. Grundsätzlich sind nur die nächsten Angehörigen wie Abkömmlinge des Erblassers oder sein Ehepartner pflichtteilsberechtigt.

Auch die Eltern des Verstorbenen können pflichtteilsberechtigt sein, sollte dieser keine Kinder haben.

Weitere Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch ist außerdem, dass der gesetzliche Erbe testamentarisch enterbt worden ist. Alternativ ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte einen zu geringen Erbteil erhalten oder das Erbe ausgeschlagen hat.

Zudem darf der Pflichtteilsanspruch noch nicht verjährt sein.

Wie kann der Pflichtteil eingefordert werden?

Sie oder Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht fordern Ihren Pflichtteil ein, indem Sie Ihren Pflichtteil schriftlich gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft geltend machen.

Da Sie Ihren Pflichtteil genau beziffern müssen, sollten Sie zuvor den Erben schriftlich dazu auffordern, Ihnen Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erteilen. Zu dieser Auskunft ist der Erbe verpflichtet. Er muss Ihnen nach Aufforderung ein Nachlassverzeichnis aushändigen.

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie die konkrete Höhe des Pflichtteils ermitteln und diese dann einfordern.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Grundsätzlich beläuft sich die Höhe des Pflichtteils auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei der konkreten Berechnung der Pflichtteilshöhe müssen Faktoren wie die Anzahl der pflicht- bzw. erbberechtigten Personen miteinbezogen werden.

Grob gesagt kann angenommen werden, dass je mehr Geschwister vorhanden sind, desto geringer fällt der gesetzliche Erbteil und damit auch der Pflichtteil aus.

Ausgezahlt werden muss der Pflichtteil durch den begünstigten Erben und zwar in Geld. Kommt der Erbe dieser Verpflichtung nicht nach, kann Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durchzusetzen, indem er Klage für Sie einreicht.

Wenden Sie sich daher zügig an einen Rechtsanwalt für Erbrecht.