Anfechtung Testament

Anfechtung Testament

Anfechtung Testament – Immer wieder kommt es im Rahmen einer Testamentseröffnung bzw. eines Erbfalls zu Streitigkeiten, weil sich Personen durch die letztwillige Verfügung benachteiligt oder übergangen fühlen.

In solch einer Situation fragen sich die Betroffenen häufig, wie sie sich gegen derartige Ungerechtigkeiten wehren können.

Eine Möglichkeit, um gegen ein unrechtmäßiges Testament vorzugehen ist die Testamentsanfechtung.

Doch natürlich kann nicht jeder, der mit einem Testament unzufrieden ist direkt zum Instrument der Testamentsanfechtung greifen.

Es muss sowohl eine Anfechtungsberechtigung als auch ein rechtlich anerkannter Anfechtungsgrund vorliegen.

Zudem muss das betreffende Testament fristgerecht angefochten werden.

Wer kann ein Testament anfechten?

Zunächst einmal gilt, dass ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers angefochten werden kann. Zudem können nur Personen ein Testament anfechten, die aus einer erfolgreichen Testamentsanfechtung einen Vorteil ziehen. Dadurch kommen als Anfechtungsberechtigte zum einen die gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigten in Frage und zum anderen Personen, die vom Greifen eines früheren Testaments profitiert hätten.

Wann kann ein Testament angefochten werden?

Neben der Anfechtungsberechtigung müssen zudem gute Gründe für eine Testamentsanfechtung vorliegen. Denn um die Testierfreiheit des Erblassers einzuschränken, müssen gesetztlich anerkannte Anfechtungsgründe ersichtlich sein.

Wurde ein Erblasser bedroht oder gezwungen, eine bestimmte Person zum Erben einzusetzen, dann kann dies einen rechtmäßigen Anfechtungsgrund darstellen.
Auch dann, wenn der Erblasser sich über den Inhalt oder die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung im Irrtum befand, kann ein Anfechtungsgrund gegeben sein.

Gleiches gilt für den Fall, dass der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat. Dies kann dann geschehen, wenn der Erblasser sich erneut verheiratet hat oder ein weiteres Kind bekommt, nachdem er bereits ein Testament errichtet hat.
Zu möglichen weiteren Anfechtungsgründen wird Ihnen Ihr Rechtsawalt für Erbrecht sicher gerne genaueres erläutern.

Wie lange kann ein Testament angefochten werden?

Die Frist zur Testamentsanfechtung beträgt ein Jahr ab Kenntnisnahme vom zur Anfechtung berechtigenden Umstand.

Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall ist die Anfechtung jedoch ausgeschlossen.