Rechtsanwalt Erbrecht Berlin
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin – Das Erbrecht ist ein komplexes und breit gefächertes Rechtsgebiet, mit dem früher oder später jeder von uns in Berührung kommt.
Vom Aufsetzen eines Testaments oder einer anderen letztwilligen Verfügung, über die Testamentsauslegung bis hin zum Erbscheinsverfahren.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des Erbrechts beraten und vertreten.
Gesetzliche Erbfolge und Erbengemeinschaft
Der Großteil der Deutschen hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet, so dass die gesetzliche Erbfolge greift. Doch nicht jedem gesetzlichen Erben oder Erblasser ist klar, was genau die gesetzliche Erbfolge für Sie persönlich bedeutet.
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht wird Ihnen die Grundzüge des deutschen Erbrechts erläutern und Ihnen gleichzeitig darlegen, inwiefern Sie davon berührt werden.
Das Vermögen des Erblassers soll grundsätzlich an seine Verwandten fallen, geht es nach der gesetzlichen Erbfolge.
Zusätzlich wird selbstverständlich der überlebende Ehegatte bedacht.
Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt, wobei die nähsten Verwandten wie die Kinder des Erblassers der 1. Ordnung zugerechnet werden.
Zudem gilt, dass Verwandte dann nicht zu Erben werden, wenn es noch Verwandte einer vorhergehenden Erbenordnung gibt. Die Verwandten der ersten Ordnung schließen zunächst alle anderen Verwandten aus.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie nach der gesetzlichen Erbfolge zu Erben eines bestimmten Erblassers werden oder wenn Sie herausfinden möchten, wer Sie ohne das Errichten eines Testaments eines Tages beerbt, dann wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht.
Nur mit diesem Wissen können Sie eine fundierte Entscheidung dahingehend treffen, ob Sie eine letztwillige Verfügung aufsetzen möchten.
Vielleicht sind Sie aber auch schon zu einem Erben geworden und müssen sich nun mit anderen Miterben auseinandersetzen? Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden. Denn § 2032 Abs.1 BGB bestimmt, dass der ungeteilte Nachlass zu gemeinschaftlichem Vermögen aller Erben wird.
Der Nachlass kann also nur gemeinschaftlich verwaltet werden. Da es häufig vorkommt, dass die Erben ganz unterschiedliche Interessen verfolgen, kann der Gang zum Rechtsanwalt notwendig werden, sollte ein Streit unter den Miterben entbrennen. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Ihre Interessen und setzen Ihre Rechte für Sie durch.
Testament und Erbvertrag – Individuelle Lösungen für jede Lebenssituation
Sie spielen mit dem Gedanken eine letztwillige Verfügung zu errichten, wissen aber noch nicht in welcher Form? Oder Sie sind noch unentschlossen, ob Sie ein Testament brauchen oder ob die gesetzliche Erbfolge nicht schon Ihren Wünschen entspricht?
Dann kann Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht Ihnen bestimmt bei dieser Entscheidung helfen und Sie über die Vor-und Nachteile der einzelnen letztwilligen Verfügungen sowie deren formalen Voraussetzungen informieren.
Wann kann ein Testament beispielsweise handschriftlich und wann sollte es lieber notariell errichtet werden? Welche Besonderheiten gilt es hinsichtlich eines Berliner Testaments zu beachten und macht es Sinn einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
Besonders dann, wenn hohe Vermögenswerte oder eine berufliche Selbstständigkeit inklusive einer eigenen Firma im Spiel sind, sollte Vorsorge dahingehend getroffen werden, was nach dem eigenen Tod mit den Vermögensgegenständen geschehen soll.
Auch Personen, die mehrfach verheiratet waren und Kindern mit unterschiedlichen Partnern haben, sollten sich mit dem Thema Testament und Erbvertrag beschäftigen.
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin – Testamentsauslegung oder Testamentsanfechtung?
Sie fühlen sich durch das Testament eines Erblassers übergangen oder der Inhalt eines Testaments erschließt sich Ihnen und eventuell noch weiteren vorhandenen Erben nicht? Sie fragen sich nun, ob Sie das betreffende Testament anfechten sollten oder ob vielleicht eine Testamentsauslegung zielführender ist?
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Optionen und erläutern Ihnen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Möglichkeiten haben. Wir überprüfen, ob Sie überhaupt zur Anfechtung eines Testaments berechtigt sind und ob ein rechtlich anerkannter Anfechtungsgrund vorliegt.
Umfassende Beratung im Erbrecht
Ganz egal, welches Anliegen Sie auf dem Gebiet des Erbrechts bewegt, wir sind für Sie da. Ausschlagung des Erbes, Anfechtung eines Testaments oder Aufsetzen eines Erbvertrages.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir werden Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten sowie Sie umfassend beraten. Wir werden für Sie und Ihre Rechte eintreten.